Wichtige Fragen und Antworten Rund um das Thema Tiny House

Was ist ein Tiny House?

Der Begriff „Tiny House“ kommt ursprünglich aus den USA und heißt übersetzt „winziges Haus“, mit und ohne Räder.

Und definiert laut Baugesetz der USA (2017): Eine Wohnstätte mit bis zu 37 qm Grundfläche (die Lofts ausgenommen).

Tiny Houses haben keine festen Fundamente und sind somit verschiebbar bzw. mobil. Sie müssen alle hygienischen Bedingungen erfüllen. Toilette, Wasch- und Kochgelegenheit sind entweder direkt im Tiny House oder auf dem Grundstück vorhanden.

Eine Legaldefinition für den deutschsprachigen Raum ist derzeit in Arbeit.

Was bedeutet Tiny House Movement?

Das Tiny House Movement ist eine gesellschaftliche Bewegung mit Ursprung in den USA, die das Leben in kleinen Häusern propagiert.

Die Bewegung findet auch Ausdruck in der allgemeinen Architektur-Szene, indem zunehmend Klein- und Minihäuser geplant werden.

Welche Einsatzmöglichkeiten bietet ein Tiny House?

Die Einsatzmöglichkeiten von Tiny Houses sind sehr vielfältig. Man kann generell unterscheiden zwischen privatem und gewerblichen Einsatz.

Privater Einsatz

  • Erstwohnsitz
  • Zweitwohnung
  • Ferienwohnung
  • Gästewohnung
  • Musikzimmer
  • Atelier
  • Werkstatt uvm.

Gewerblicher Einsatz

  • Arbeitszimmer
  • Seminarraum
  • Klassenzimmer
  • Kindergartenraum
  • Friseursalon
  • Praxis uvm.
Für wen ist ein Tiny House geeignet?

Ein Tiny House bietet Potential für viele Nutzergruppen.

  1. Personen, die sich in der Größe ihres Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten reduzieren möchten
  2. Berufstätige oder Studenten, die temporär an einem anderen Standort Wohnraum benötigen
  3. Haushalte, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen möchten
  4. Selbständige und Gewerbetreibende, die Tiny Houses als Büro, Personalwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten
Was muss ich beachten, um ein Tiny House als Erstwohnsitz nutzen?

Durch die Nutzung des Tiny House für dauerhafte Wohnzwecke wird es zum Gebäude. Auf welchen Grundstücken das Tiny House aufgestellt werden darf, ist im örtlichen Flächennutzungsplan sowie, soweit vorhanden, im Bebauungsplan unter den Vorgaben der BauNVO einzusehen. Das Grundstück muss sich im Innenbereich befinden und erschlossen sein. Wie das Tiny House in äußerlicher Erscheinung und in den Abmessungen beschaffen sein muss, ist im örtlichen Bebauungsplan und/oder in der Ortsgestaltungssatzung vorgegeben.

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Bau ihres Tiny Houses über die individuellen baurechtlichen Vorgaben des vorher ausgesuchten Grundstücks informieren. Bitte halten Sie dafür Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt. Eine Baugenehmigung ist erforderlich.

Als Alternative oder Übergangsweise sind Campingplätze zum Austellen des Tiny Houses geeignet.

Kann man in einem Tiny House auch im Winter wohnen?

Ja, ein Tiny House ist für eine ganzjährige Nutzung ausgelegt. Es ist entsprechend gedämmt und beheizt. Sofern es zum dauerhaften Wohnen (mit Bauantrag) auf einem Baugrundstück errichtet wird, muss es der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Auf Campingplätzen und bei Ferienhäusern in Sondergebieten, die der Erholung dienen, findet die EnEV keine Anwendung.

Für Gebäude mit weniger als 50qm Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Tiny House und Wohnwagen?

Oftmals werden Tiny Houses mit Wohnwagen verglichen. Dies ist jedoch nicht korrekt, da Wohnwagen nicht als Wohngebäude konzipiert und dafür auch nicht geeignet sind. Tiny Houses sind hingegen echte Wohngebäude.

Was kostet ein Tiny House?

Je nach Größe und Ausstattung kostet ein Tiny House bei einem Hersteller zwischen ca. 35.000 und ca. 120.000 Euro. Folgende Faktoren wirken sich auf die Kosten aus:

  • die Größe der Wohnfläche und die Länge des Anhängers
  • die Ausbaustufe („Ausbauhaus“ oder bezugsfertig)
  • der Ausstattungsumfang
  • die technische Ausrüstung (Heizung, Dusche, etc.)
  • ob das Tiny House autark ist oder nicht
Kann ich mein Tiny House finanzieren?

Ja, es gibt verschiedene Kreditinstitute, die speziell für Tiny Houses Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Grundstückseigentum als Absicherung ist keine zwingende Voraussetzung.

Kann ich mein Tiny House versichern?

Ja, es bieten verschiedene Versicherungen spezielle auf Tiny Houses zugeschnittene Gebäude- & Hausrat- und Transport Versicherungen an.

Wo kann ich mein Tiny House hinstellen?

Das hängt von der Nutzung ab:

 

Nutzung zum dauerhaften Wohnen

  • Sie benötigen ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke für das Wohnen zugelassen ist. Das sind beispielsweise Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete. In manchen dieser Gebiete gibt es örtliche Bebauungspläne, die regeln, welche Art von Häusern gebaut werden dürfen. Oder es gibt eine Ortsgestaltungssatzung. Beide machen es unter Umständen schwierig, eine Baugenehmigung für ein Tiny House zu bekommen. Am einfachsten bekommt Sie ein Tiny House wahrscheinlich in einem Sondergebiet oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“ genehmigt, da es dort am wenigsten Auflagen gibt.
  • Das Grundstück muss erschlossen sein. Das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden sein und an das Ver- und Entsorgungsnetz.

 

Sonderfall Campingplatz: Keine Baugenehmigung nötig

Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen wollen, für den die Wohnnutzung im Bebauungsplan eingetragen ist, dann benötigen Sie weder eine Stellplatz- noch eine Baugenehmigung. Laut Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze gibt es dann zwei Auflagen für das Tiny House:

  • Es darf maximal 50 Quadratmeter groß sein.
  • Es darf nicht höher als 3,50 Meter sein. Einige Campingplatzbetreiber lassen allerdings auch Tiny Houses bis 4 Meter Höhe zu, also im Zweifel nachfragen.

 

Anforderungen, die ein Tiny House für dauerhaftes Wohnen erfüllen muss

Da die Landesbauordnung für Wohnungen vorschreibt, dass sie eine Küche und ein Bad haben müssen, ist ein Tiny House ohne Küche und Bad nicht genehmigungsfähig. Weitere Anforderungen, die das Minihaus erfüllen muss:

  • Aufenthaltsräume müssen mindestens 2,40 Meter hoch sein – wobei es da in einigen Bundesländern Ausnahmen gibt.
  • Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
  • Bei Tiny Houses aus Holz kann eine Blitzschutzanlage notwendig sein.
  • Außerdem unterliegen auch Treppen, Türen, Fenster und Fluchtwege den Bestimmungen der Landesbauordnung.

 

Nutzung als Wochenend- oder Ferienhaus

  • Wer sein Tiny House nur gelegentlich als Wochenendhaus oder als Ferienhaus nutzen will, kann es auf einem Grundstück in einem „Sondergebiet, das der Erholung dient“ aufstellen. Diese Gebiete sind extra für den Bau von Wochenend- oder Ferienhäusern gedacht. Das Attraktive an diesen Gebieten: Sie liegen meist umgeben von Außengebieten, also mitten in der Natur. Zudem gelten in solchen Gebieten oft tolerantere Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen. Dort ist der Bau häufig verfahrens- oder genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt. Das Grundstück muss allerdings auch dort erschlossen sein.
  • Dauerwohnen (und die Anmeldung eines Erstwohnsitzes) ist in solchen Tiny Houses in der Regel nicht erlaubt – es sei denn, die Gemeinde hat im Bebauungsplan eine Wohnnutzung zugelassen. Dann müsst ihr allerdings die Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Bau einhalten. Sie gilt nicht, wenn das Tiny House maximal vier Monate im Jahr bewohnt wird.

Nutzung als Wohnwagen

  • Wer sein Tiny House nur als Wohnwagen für den Urlaub nutzt, fällt nicht unter das Baurecht. Das Tiny House gilt dann als Fahrzeug. Es muss allerdings für die Zeit, in der es nicht genutzt wird, einen Stellplatz haben. Das kann eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund sein.
Welche Flächen eignen sich als Stellplatz?

Grundsätzlich gilt, dass Stellflächen die notwendige Infrastruktur (Zu-, Abwasser, Strom) bieten müssen.

Für gemeinschaftliches Wohnen:

  • große Grundstücke ab ca. 1.000qm
  • sind idealerweise gut über öffentliche Verkehrsmittel erreichbar

 

Einzellösungen:

  • sogenannte Enkelgrundstücke, also Grundstücke, die für die nächste Generation frei gehalten werden sollen, könnten temporär als Tiny House Stellfläche genutzt werden
  • besonders kleine Grundstücke

 

Nachverdichtung:

  • Im Innenbereich könnten z.B. Flachdächer mit Tiny Houses überbaut werden
Wie kann ich einen Stellplatz finden?

Das hängt ganz davon ab, wie man wohnen möchte, ob alleine oder in Gemeinschaft. Für gemeinschaftliches Wohnen sind Tiny-House-Vereine die passenden Ansprechpartner.

Gibt es in Deutschland bereits Tiny-House-Dörfer?

Zum dauerhaften Wohnen sind viele geplant, aber wenige realisert:

  • Realisiert: Tiny House Village, Mehlmeisel – ca. 20 Häuser zzgl. Gemeinschaftsgebäude. (entstand durch Umnutzung eines Campingplatzes)
  • In Realisierung: Karlsruhe – Areal auf Campingplatz für ca. 15 Häuser
  • In Planung: Warendorf (NRW)
  • In Planung: Tiny House Dorf (nördlich von Berlin)
  • In Planung: Dortmund
  • In Planung: Öko-Dorf mit Tiny Houses – Schwarzwald – Baar Kreis – Es wäre der erster Tiny-Haus-Park (20 Häuser) in Baden-Württemberg
  • In Planung: Hannover – Europas größte Tiny House Siedlung
  • In Planung: Basel
Wie nachhaltig sind Tiny Houses?
  • Weniger CO2-Emissionen
  • Recycelte oder ökologische Materialien möglich
  • Autarkie-Konzepte realisierbar
  • Weniger Platz = weniger Konsum
Tiny Houses gegen Wohnungsnot?

Das wohnen im Tiny House ist eine Lebenseinstellung, der vorausgeht, sich von unnötigem Ballast zu befreien und sich in allem zu Minimalisieren um mehr Lebenszeit für andere Dinge zu haben. Somit ist das nicht für Jeden eine Lösung.

Indirekt könnten sich Tiny Houses auf die Wohnungsnot auswirken, wenn z.B. zu groß gewordene Wohnungen (Generation 50+) beim Wechsel in ein Tiny House frei werden.

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